1) Im Inneren der Anlage “Wild Lake“ die im folgenden Text als “Anlage” bezeichnet wird, ist nur das Karpfenangeln (Carpfishing) sowie das Spinnfischen erlaubt.
2) Für beide Angeltechniken gilt das “CATCH AND RELEASE” Prinzip. Also: fangen und freilassen.
3) Folgende Dienstleistungen werden im Inneren der Anlage angeboten:
3a) Persönlicher Angelplatz. Der Platz wird dem Angler bei der Ankunft oder bei vorheriger Reservierung zugeteilt. Jeder Angelplatz verfügt über ein Ruderboot und ein Fahrrad (welches die Angler hinter dem Service Gebäude finden).
3b) Serviceraum mit Kalt- und Warmwasser, Dusche, Waschbecken, Wc, Kühlschrank, Tiefkühlfach, Stromanschluss 2 polig 6A/230V, Batterieauflader, Getränke, Kaffee und Snackautomat.
3c) Briefkasten für Anregungen, Verbesserungen oder Reklamationen. Mit vorheriger Absprache der Direktion, können kleinere Besorgungen in Supermarket oder eventuell Versenden von Briefen usw. ausgeführt werden.
4) Der Kunde wurde mit diesem Reglement über die Videoüberwachung des Eingangs, sowie der allgemeinen Bereiche aufgeklärt.
5) Die Parkzone im inneren der Anlage ist nicht überwacht. Die Direktion haftet somit nicht für Schäden oder Diebstähle an den geparkten Fahrzeugen. Die Parkzone wird dem Kunden bei Ankunft zugewiesen und darf ohne Autorisierung der Direktion nicht verändert werden. Die Fahrzeuge der Kunden können durch die Direktion bei Ankunft sowie beim Verlassen kontrolliert werden. Die Fahrzeuge müssen auf der zugewiesenen Parkzone bleiben und dürfen ohne Autorisierung der Direktion während des Aufenthaltes nicht bewegt werden.
6) Der Eintritt in die Anlage erfolgt per Nummer Code, und ist nur den Kunden vorbehalten die reserviert bzw. ihre Reservierung per Vorauskasse beglichen haben.
7) Die Reservierung ist erst nach Erhalt der Bezahlung mittels Banküberweisung, Kreditkarte oder eine mit der Direktion vereinbarte Zahlungsmethode gültig bzw. Bestätigt. Begleitpersonen müssen bei der Reservierung angegeben werden. Begleitpersonen die bei der Reservierung nicht angegeben werden, wird kein Eintritt gestattet. Der Bezahlte Betrag bestätigt die verbindliche Reservierung sowie dass der Kunde das Reglement gelesen und akzeptiert hat. Das Geld für die bereits bestätigte Reservierung wird nicht, außer mit der Direktion anders vereinbart, zurückerstattet.
8) Der Kunde muss maximalen Respekt vor Fauna und Flora und ganz besonders gegenüber der Fische entgegen bringen.
9) Der Kunde ist gebeten die vorhandenen Strukturen bzw. Ausrüstungen im inneren der Anlage korrekt zu benutzen.
10) Alle Bewegungen innerhalb der Anlage erfolgen ausschließlich zu Fuß oder mit Fahrrad. Das Betreten der Oasen-Zonen die mit “DIVIETO D´ACCESSO” gekennzeichnet sind, ist absolut verboten und wird mit sofortigem Ausschluss von der Anlage ohne jeglicher Rückerstattung sanktioniert.
11) Eine eventuelle Verletzung oder Verlust der Fische wird mit einer Entschädigung von € 25/kg für Fische.
12) Jeder Diebstahl von Fischen bzw. Ausrüstung wird unmittelbar zur Anzeige bei den zuständigen Behörden gebracht und hat den sofortigen Ausschluss von der Anlage, ohne jegliche Rückerstattung, zur Folge.
13) Die Kunden die Karpfen angeln müssen zwischen 10:00 -11:00 Uhr des ersten Tages der Reservierung in der Anlage erscheinen. Das Verlassen der Anlage erfolgt am letzten Tag bis 19:00 Uhr oder bis spätestens 11:00 Uhr des darauffolgenden Tages. Bei der Abreise begleitet die Direktion den Kunden vom Angelplatz zum zugewiesenen Parkplatz. Andere Ankunfts bzw. Abreisezeiten wie oben angegeben können nur mit der Direktion in der Reservierungsphase vereinbart werden.
14) Die Kunden die Spinnfischen ausüben müssen ausgenommen andere Vereinbarungen die mit der Direktion in der Reservierungsphase getroffen wurden um 08:00 Uhr am Einfahrtstor erscheinen. Das Eingangsticket ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gültig.
15) Das Karpfenangeln ist ausschließlich an den nummerierten Plätzen gestattet. Pro Platz sind 2 Angler sowie eine Begleitperson pro Angler gestattet. Es dürfen Zelte bzw. Pavillon die grün oder Tarnfarben haben aufgestellt werden. Pro Person darf ein Stuhl und ein Tisch aufgestellt werden.
15a) An den Angelplätzen sowie in der ganzen Anlage sind nächtliche sowie tägliche Lärmbelästigungen untersagt. Weiters untersagt ist laute Musik sowie nächtliche Beleuchtung die nicht fürs Angeln notwendig ist.
15b) Jeder Angler darf bis maximal 3 Angelruten verwenden.
15c) Bei der Vergabe des Angelplatzes wird dem Angler auch der für Ihn reservierte Angelbereich mittgeteilt.
15d) Der Angelplatz darf während des Angelns nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, bei Missachtung ist ein sofortiger Ausschluss von der Anlage, ohne jeglicher Rückerstattung, die Folge. Außerhalb des eigenen Angelplatzes ist der Gebrauch des Controllers (Centralina) absolut verboten, bei Missachtung ist ein sofortiger Ausschluss von der Anlage, ohne jegliche Rückerstattung, die Folge.
15e) Wenn der Angler sich von dem Angelplatz entfernt (auch nur kurz) muss dieser die Angelruten aus dem Wasser nehmen.
15f) Auch wenn der Angelpatz nur einer Person zugewiesen ist, muss der Angler beim Verlassen (auch nur kurz) des Angelplatzes die Angelruten aus dem Wasser nehmen.
15g) Der Angelpatz muss sauber gehalten werden. Eventuelle Abfälle müssen in die von der Direktion bereitgestellten Müllsäcke entsorgt werden. Den Begleitpersonen ist es untersagt zu angeln. Sollte eine Übertretung festgestellt werden muss der Angler für seine Begleitperson sofort die komplette Summe des Reservierungszeitraums der Begleitperson begleichen. Es ist nur das Karpfenangeln “Carpfishing” als Angeltechnik erlaubt. Angler und deren Begleiter, die beim SPINNING oder bei andern Angeltechniken beobachtet werden, werden sofort, ohne jeglicher Rückerstattung, von der Anlage verwiesen.
15h) Die bereitgestellten Boote dürfen von maximal 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Die Boote dürfen nur für das Ablegen der Angeln bzw. zum Anfüttern benutzt werden. Bei Nacht ist die Verwendung vom Boot verboten. Die Verwendung des Elektromotors ist obligatorisch.
15i) Die bereitgestellten Boote sind laut den aktuellen Sicherheitsnormen ausgestattet.
15j) Bei Benutzung des Bootes muss die Sicherheitsweste vor betreten des Bootes angelegt werden.
15k) Das Boot muss in perfekten Zustand zurückgegeben werden. Eventuelle Schäden werden mit folgenden Beträgen in Rechnung gestellt:
– Reinigung € 25,00
– Ruder oder Ruderaufhängung kaputt € 25,00
– Beschädigtes Boot (auch nur Teilbeschädigung) € 100,00 bis € 500,00
15l) Ferngesteuerte Futterboote sind innerhalb der zugewiesenen Angelzone erlaubt.
15m) Erlaubte Köder sind Boilies sowie fertig abgepackte Partikel mit. Alle anderen Köder wie Pulverartige Köder, Blut sowie lebende Köder sind ausdrücklich verboten. Das Anfüttern mit Mais oder anderen “hausgemachten” Partikel wie Weizen, Hanf, Kichererbsen usw. ist verboten.
15n) Karpfenkescher sowie eine oder mehrere geeignete Abhakmatten sind Pflicht. Abhakmatten können bei der Direktion geliehen werden.
15o) Der NICHT schwimmende “CARP-SACK” ist verboten. Beim Nachtangeln ist der schwimmende „Carp-Sack“ (bitte so wenig wie möglich verwenden) nur immer für einen Fisch verwendbar. Der „Carp-Sack“ ist in den Zeiträumen vom 15.04-15.06 und in der Sommersaison zur Gänze verboten.
15p) Die gefangenen Fische dürfen schonend fotografiert bzw. gefilmt werden und müssen so schnell wie möglich wieder zurückgesetzt werden. Die Angler dürfen mit dem Fisch nicht aufstehen um Verletzungen des Fisches bei eine eventuellen Fall zu vermeiden. Bei Übertretungen schreitet Punkt 11 in Kraft. Die Fische dürfen nicht im Boot transportiert werden sondern müssen mit Kescher außerhalb des Bootes transportiert werden.
15q) “METHOD FEEDERANGELN”, sowie das “ZIG RIG” und ähnliche Angeltechniken sind verboten.
15r) Eine geflochtene Hauptschnur ist Pflicht. Anstelle des Bleigewichts wird „Stein mit Reissleine“ (sasso a perdere) verwendet. Unteranderem ist der Gebrauch von einem Shock Leader von mindestens 10 Metern und nicht unter 0,70, einfädig Pflicht. Es ist absolut verboten Lead Core und mit Cranked oder Long Shank (zB. Angelhacken zu 360 rig.) zu verwenden. Die erlaubten Hacken müssen den Micro Wiederhacken (micro ardiglione) oder den gepressten Wiederhacken (ardilione schiacciato) haben.
16) Spinnfischen: Darf nur vom Boot bzw. Belly Boot ausgeführt werden.
16a) Jedes Boot kann von höchstens 2 Fischern verwendet werden. Für den Einsatz von Schiffen sehen sie Punkte 15h) 15i) 15j) und 15k).
16b) Mit den Booten muss ein Abstand von mindestens 3 Meter vom Ufer, von den Inseln, Hindernissen usw. eingehalten werden.
16c) Das Schleppangeln ist verboten.
16d) “BOGA GRIP” ist ausdrücklich verboten.
17) Bei Missachtung der Regeln wird der Angler mit seiner Begleitperson von der Anlage verwiesen. Der Angler sowie die Begleitperson kann keine Rückerstattung des Tickets verlangen. Die Direktion kann aber eine Entschädigung für die Entfernung des Anglers beanspruchen. Die Höhe der Entschädigung wird unmittelbar von der Direktion mitgeteilt und muss vor verlassen der Anlage beglichen werden.
18) Das Schwimmen innerhalb der Anlage ist verboten.
19) In der gesamten Anlage ist das entzünden von Feuern, das benutzen von motorisierten Fahrzeugen, das Sammeln oder Beschädigen von jeglicher Vegetation, das Stören, Einfangen, Verletzen, Sammeln oder Töten von Tieren, oder ihren Nesten oder Eiern sowie das Beschädigen oder Zerstören von Bäumen und Sträuchern, absolut verboten.
20) Jegliche Art des Jagens ist verboten.
21) Der Kunde kann zu den allgemeinen Bereichen nur zu Fuß gehen ohne dabei andere Angler zu stören.
22) Für die menschlichen Bedürfnisse sind ausschließlich die sanitären Anlagen zu benützen.
23) Die Kunden werden gebeten die Mülltrennung mit den von der Direktion ausgehändigten Müllsäcken vorzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, müssen die Besucher ihren Müll mitnehmen.
24) Die Direktion haftet nicht für Schäden an Dritte durch Kunden.
25) Die Direktion sammelt die Kundendaten nur für die Informierung eventueller Neuigkeiten oder neue Aktivitäten von Wild Lake laut Gesetz D.Lgs. n. 196/2003. Mit dem Einverständnis dieses Reglements akzeptiert der Kunde die Verwendung seiner Daten für die oben genannten Aktivitäten.
26) Das Personal von Wild Lake steht Ihnen täglich von 09:00 – 17:00 Uhr zur Verfügung.
27) Das Einfahrtstor der Anlage schließt täglich um 19:00 Uhr.
28) Die allgemeinen Bereiche sind 24 Stunden geöffnet. Es wird jedoch empfohlen die Bereiche ausgenommen WC zwischen 06:00 – 22:00 Uhr zu benützen.
29) Jedem Kunden wird eine Liste mit folgenden Notfallnummern ausgehändigt.
– Feuerwehr (tel. 115)
– Rettung (tel. 118)
– Polizei (tel. 113)
– Carabinieri (tel. 112)
– Verantwortliche (Mobil 348.65.29.581)
Im Notfall kann jeder Kunde das Einfahrtstor öffnen.
30) Jeder Kunde ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich. Dieser ist sich bewusst dass durch das Angeln Unfälle wie ausrutschen, hinfallen, Insektenstiche, Tierbisse, Verletzung durch herunterfallende Äste usw. passieren können. Jeder Kunde ist somit gebeten sich verantwortungsbewusst zu verhalten um sich selber und andere zu schützen.
31) Der Kunde ist verantwortlich für die von ihm verursachten Schäden an den Booten, an den Angelplatz, an den allgemeinen Bereichen sowie innerhalb der gesamten Anlage.
32) Der Kunde wird gebeten der Direktion eventuelle Sicherheitsmängel mittzuteilen damit diese sie beheben kann
33) Im Falle dass das Leitungsorgan SIC den Fischfang vorübergehend ganz oder nur teilweise aus diversen Gründen bzw. Entscheidungen oder Beschlüssen die nicht durch den Betreiber beinflussbar sind einschränkt hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung der bereits bezahlten Tickets. Diese werden nur erstattet wenn der Fischfang durch Fehler bzw. Fahrlässigkeit des Betreibers eingestellt oder eingeschränkt wird.
Die Direktion